8. Mäerz

Internationale Fraendag

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Netty Probst (1903-1990)

Die fortschrittliche Rechtsanwältin

Tochter des Arbeiterrechtsanwalts und sozialdemokratischen Abgeordneten Jean-Pierre Probst, legt die brillante Schülerin und Studentin Netty Probst 1927 mit 24 Jahren ihren Eid als Rechtsanwältin ab. Als die Magistraten des Obersten Gerichtshofes ihre Aufnahme als Frau in die Rechtsanwaltskammer zunächst ablehnen, verweigern ihre Kollegen aus Solidarität ihre eigene Eidesleistung, bis die negative Entscheidung zurückgenommen wird. Sie arbeitet anschließend in der Rechtskanzlei ihres Vaters und übernimmt diese bei seinem Tod.

Netty Probst spezialisiert sich auf Scheidungsfälle, die zu dieser Zeit noch selten sind, sowie auf Straftaten, besonders auch von Frauen begangene. So verteidigt sie 1934 in dem spektakulären Fall von Schönfels eine junge Kindsmörderin, die durch Vergewaltigung schwanger geworden ist.
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1939 nimmt sie sich der Sache der verheirateten Lehrerinnen an. In Hobscheid hat der Gemeinderat von den Kandidatinnen zum Lehramt ein schriftliches Einverständnis verlangt, dass sie im Fall einer Ehe kündigen.2 Eine der betroffenen Lehrerinnen, die nach ihrer Heirat prompt entlassen worden ist, legt beim Streitsachenausschuss des Staatsrats Berufung ein. Verteidigt wird sie von Netty Probst, finanziell unterstützt wird das Vorgehen vom fortschrittlichen Lehrerverband.3 Und tatsächlich: In seinem Urteil vom 26. April 1939 erklärt der Staatsrat das Vorgehen der Gemeinde für sowohl mit dem Schulgesetz als mit den Bestimmungen des Staatsbeamtenstatuts für unvereinbar und die Entlassung der betroffenen Lehrerin für unrechtmäßig.

 


1 Jeanne Rouff, „Un office essentiellement viril“ : Les premières femmes au barreau de Luxembourg in Goetzinger / Lorang / Wagener, Wenn nun wir Frauen auch das Wort ergreifen, S. 209ff.

Renée Wagener, Bye bye, Siegfried. Der lange Abschied der Luxemburger Frauen vom Patriarchat, in: „Not the girl you’re looking for. Melusina Rediscovered“, Luxembourg 2010, S. 230f.

Tageblatt, 22.1.1934, AZ, 14.4.1935.

2Ein besonderer Rechtsfall in: L’Action féminine, 15.02,1939, Nr. 2, S. 1ff.

3 Luxemburger Lehrer-Zeitung, Jg. 35 (1940), N° 2, S. 50. 1940 wurde ein zweiter Prozess geführt.