8. Mäerz

Internationale Fraendag

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Errungenschaften

1911: Ein staatliches Schulwesen für Mädchen entsteht

Das auf Initiative des „Vereins für die interessen der Frau“ ins Leben gerufene Mädchengymnasium auf Limpertsberg wird vom Staat übernommen. In Esch/Alz. wird ebenfalls ein Mädchengymnasium eröffnet. Das Gesetz vom 11. Juni 1911 schafft zwar ein staatliches höheres Schulwesen für Mädchen. Doch anstatt gleicher Bildung für Jungen und Mädchen wird eine Mädchenbildung propagiert, die an dem althergebrachten Rollenverständnis festhält. Trotzdem werden die Sekundarschülerinnen nicht überall mit Wohlwollen angesehen, stellen sie doch das traditionelle Bild der Frau in Frage.

1919: Frauen bekommen politische Rechte
Im Rahmen einer Verfassungsreform wird das Luxemburger Wahlsystem demokratisiert. Das den Männern vorbehaltene Zensuswahlrecht wird abgeschafft und das allgemeine Wahlrecht für alle luxemburgischen Erwachsenen eingeführt. Mit dem Erhalt des Frauenwahlrechts werden Frauen zwar politisch mit den Männern gleichgestellt, die zivilrechtliche Unmündigkeit der verheirateten Frauen bleibt aber weiterhin bestehen.

1919: Die erste Frau zieht ins Parlament ein
Die Lehrerin Marguerite Thomas-Clement, eine von insgesamt vier Kandidatinnen, wird bei den ersten Wahlen nach dem Prinzip des allgemeinen Wahlrechts ins Parlament berufen. Die erste Luxemburger Abgeordnete ist bis 1931 die einzige weibliche Abgeordnete in Luxemburg, danach bleiben im Parlament bis in die Sechzigerjahre die Männer unter sich.

1922: Erste Zahnärztin praktiziert in Luxemburg
Mit der Zahnärztin Marcelle Dauphin wird in Luxemburg die erste Frau als Ärztin anerkannt, 1923 folgt die Allgemeinmedizinerin Louise Welter.

1923: Die erste Frau in Luxemburg wird Anwältin
Die ausgebildete Juristin Marguerite Welter wird nach einigem Zögern in die Anwaltskammer aufgenommen.

1923: Luxemburger Akademikerinnen organisieren sich
Die Gymnasiallehrerin des Mädchengymnasiums Mélanie Clemen gründet die „Fédération Luxembourgeoise des Femmes Universitaires“ – ein Zeichen dafür, dass Frauen im akademischen Bereich Fuß fassen.

1924: Eine Luxemburgerin nimmt an der Olympiade teil
Die Musikerin Lory Koster ist auch eine talentierte Schwimmerin: Bei der Olympiade von 1924 in Paris wird sie 6. im 200 Meter-Brustschwimmen. Für viele Jahre ist dies der einzige Punkt, den Luxemburg bei Olympiaden markiert.

1927: Frauen werden als Zeuginnen bei Zivilstandsakten und notariellen Akten zugelassen
Das Gesetz „über die Zeugen bei Zivilstandsakten und notariellen Akten“ hält explizit fest, dass die Zeugen bei solchen Akten „de l’un ou de l’autre sexe“ sein können.

1929: Der Internationale Frauentag findet auch in Luxemburg statt
Die sozialistische Frauenorganisation „Foyer de la Femme“ ruft erstmals zum Abhalten des Internationalen Frauentags auch in Luxemburg auf. In Esch-Alzette wird eine große Abendveranstaltung organisiert.

1933: Verheiratete Lehrerinnen dürfen ihren Beruf ausüben
Der Staatsrat gibt einer Lehrerin Recht, die dagegen klagt, von ihrem Arbeitgeber, der Gemeinde Hobscheid, wegen ihrer Heirat entlassen worden zu sein. Das Urteil hat jedoch keine Signalwirkung.

1935 Der Beruf der weltlichen Krankenpflegerin wird anerkannt
Per großherzogliches Reglement werden die Zulassungsbestimmungen und das Diplom der Krankenpflegerin bzw. der Sozialarbeiterin eingeführt.

1937: Erste Luxemburgerin erhält den „Prix Grand-Duc Adolphe“
Als erste Luxemburger Künstlerin erhält die Bildhauerin und Grafikerin Simone Lutgen die hohe künstlerische Auszeichnung „für ihre modernen bildhauerischen Arbeiten aus Holz“.

1945: Eine Frau in der Konsultativen Versammlung
Die Rechtsanwältin und frühere Gemeinderätin Nelly Flick wird zum Mitglied der “Assemblée Consultative” ernannt, die bis zu den ersten Nationalwahlen das Parlament ersetzt.

1965: Erneut eine weibliche Abgeordnete
Nach 34 Jahren frauenfreiem Parlament zieht die Gewerkschaftsfunktionärin (LAV) und Präsidentin der „Femmes Socialistes“ Astrid Lulling in die Kammer ein. Sie rückt für den zum Minister aufgestiegenen Abgeordneten Antoine Krier (LSAP) nach.

1958: Eine Luxemburgerin wird Radweltmeisterin
Elsy Jacobs, die zunächst vom Luxemburger Radsportverband die Teilnahme an Rennen verboten bekommen hat, setzt sich durch – und siegt 1958 bei der ersten Frauenweltmeisterschaft.

1967: Verpflichtung zur gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit
Die Konvention Nr. 100 der Internationalen Organisation für Arbeit, die Luxemburg bereits 1957 ratifiziert hat, wird endlich in nationales Recht umgesetzt. Ihr Prinzip: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, egal ob von Männern oder von Frauen.

1967: Erstes weibliches Regierungsmitglied
Madeleine Frieden-Kinnen wird 1967 als Staatssekretärin für Familie, Jugend, Soziale Solidarität und Erziehung in die umgebildete CSV-LSAP-Regierung aufgenommen, 1969 wird sie Ministerin.

1968: Die Koedukation zieht in die Schulen ein
Mit dem Reformgesetz vom 10. Mai 1968 wird in der koedukativen Schule das Prinzip der gleichen Bildungsmöglichkeiten für Jungen und Mädchen verwirklicht.

1972/74: Endlich: Die verheiratete Frau wird emanzipiert
Die beiden Gesetze zu den Rechten und Pflichten der Ehepartner sowie zum Scheidungsrecht schaffen Gleichheit zwischen Ehefrau und Ehemann.

1975: Internationales Jahr der Frau
Das Jahr 1975 wird von der UNO zum Jahr der Frau deklariert. Es gründet sich ein Aktionskomitee mit der Beteiligung von 13 Frauenorganisationen, aus am 27. Mai 1975 der Nationale Frauenrat (Conseil National des Femmes Luxembourgeoises, CNFL) hervorgeht.

1975: Der Mutterschutz wird reformiert
Per Gesetz wird der Schutz der schwangeren Frauen und Mütter am Arbeitsplatz präzisiert.

1977: Der 8. März wird offiziell Internationaler Frauentag
Im Jahre 1977 wird der 8. März von der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) zum Internationalen Frauentag bestimmt.

1978: Halbherzige Reform des Abtreibungsgesetzes
Die sozial-liberale Regierung Thorn reformiert die Gesetzgebung zur Abtreibung, kann sich aber nicht zu einer Fristenlösung durchringen.

1979: Ein feministisches Frauenzentrum eröffnet in Luxemburg
Am 8. März wird in Luxemburg vom MLF das erste Frauenzentrum eröffnet.

1979: Frauenrechte werden international anerkannt
Die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) wird am 18. Dezember 1979 von der UNO verabschiedet und tritt am 3. September 1981 in Kraft.

1981: Gleichbehandlung der Frauen im Beruf
Ab jetzt ist es gesetzlich verboten, Frauen oder Männern aufgrund ihres Geschlechts den Zugang zu bestimmten Berufen oder Posten zu verwehren.

1986: Frauen dürfen Soldatinnen werden
Als einer der letzten gesellschaftlichen Bereiche, der ihnen noch verschlossen war, wird Frauen der Zugang zur beruflichen Laufbahn beim Militär geöffnet.

1989: Erstes kommunales Gleichstellungsamt in Bettemburg eingerichtet
Als erste Luxemburger Gemeinde gibt sich die Stadt Bettemburg eine kommunale Frauenbauftragte und einen professionellen „Service à l’égalité entre femmes et hommes“.

1989: Die erste staatliche Institution für Frauenpolitik
In Luxemburg wird erst im Jahre 1989 eine Abteilung „Service de la promotion et de la condition féminine” beim Familienministerium eingerichtet.

1989: Antidiskriminierungs-Konvention wird von Luxemburg ratifiziert
Am 2. Februar 1989 ratifiziert Luxemburg die CEDAW-Konvention und verpflichtet sich dadurch, sämtliche Formen von Diskriminierung von Frauen zu beenden und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichberechtigung der Frau zu gewährleisten.

1992: Das Cid-femmes öffnet seine Türen
Pünktlich zum 8. März wird das neue „Centre d’information et de documentation des femmes Thers Bodé“ eingeweiht.

1995: Eigenständiges Ministerium für Frauenförderung entsteht
Als Jacques Santer Präsident der EU-Kommission wird und Jean-Claude Juncker sein Amt als Premierminister übernimmt, führt dieser als Modernisierungsmaßnahme auch ein Frauenförderministerium ein.

1999: In Luxemburg hält der Elternurlaub Einzug
Eine der ersten Maßnahmen von Frauenförderministerin Marie-Josée Jacobs (CSV) ist die Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf Elternurlaub („Congé parental“) für beide Elternteile. Zunächst wird sie als arbeitsmarktpolitische Maßnahme, später als Maßnahme zur Vereinbarkeit von Berufs- und Erziehungsarbeit dargestellt.

2000: Luxemburgerinnen nehmen am Weltmarsch der Frauen teil
In Luxemburg schließen sich 16 Frauenorganisationen für den Weltmarsch der Frauen zusammen und klären ab dem 8. März über die Kampagne und ihre Forderungen auf. Dem Aufruf zum großen europäischen Abschlussmarsch in Brüssel folgen am 14. Oktober etwa 60 Leute aus Luxemburg, um gegen Armut und Gewalt zu demonstrieren.

2003: Verabschiedung des Wegweisungsgesetzes
Täter und Täterinnen von häuslicher Gewalt müssen die gemeinsame Wohnung verlassen, das/die Opfer können bleiben.

2004: Die Unternehmerinnen organisieren sich
Gründung der Fédération Femmes Cheffes d’entreprises (FFCEL), ein Netzwerk, das Unternehmertum von Frauen fördert.

2005: Familiennamen: Eltern dürfen wählen
Als eine der letzten formalen Ungleichheiten, die im Luxemburger Zivilrecht bestehen, wird die Namensgesetzgebung reformiert. Nun können Mütter wie Väter ihren Familiennamen an die Kinder weitergeben.

2006: Einschreibung des Gleichheitsgrundsatzes in die Verfassung
Eine langjährige Forderung wird endlich Wirklichkeit: Das Prinzip der Gleichheit zwischen Frauen und Männern wird in der Verfassung verankert. Dazu gehört auch, dass es erlaubt ist, positive Maßnahmen zu ergreifen, um das Prinzip der Gleichheit zu verwirklichen.

2007: Führende Frauen vernetzen sich
Unter dem Namen „Femmes Leaders“ wird ein Netzwerk von Frauen in Führungspositionen gegründet.

2009: Frauen in der Politik: 25 Prozent ist noch nicht genug
Bei den Kammerwahlen 2009 erreicht der Frauenanteil im Parlament erstmals 25 Prozent, nachdem während drei Wahlgängen nur 20 Prozent erreicht worden waren. Trotzdem bleibt die Parität in weiter Ferne.

2010: Frauen militieren wieder für sexuelle Selbstbestimmung
Zum 8. März, dem Internationalen Frauentag, wird auf Initiative des Cid-femmes das Kollektiv „Si je veux – pour l’autodétermination de la femme“ gegründet, dem an die 40 Personen aus verschiedenen Bereichen angehören. Es setzt sich gegen das Reformprojekt zur Abtreibung und für das Selbstbestimmungsrecht der Frau ein.

2011: Weibliche Thronfolge ist möglich
Das Haus Luxemburg-Nassau ändert seine internen Bestimmungen und gewährt im Sinne einer Gleichstellung zwischen Männern und Frauen fortan auch Frauen den Zugang zum Thron.

2014: Ein liberales Abtreibungsgesetz
Das reformierte Gesetz respektiert die Selbstbestimmung der Frau, die selbst bestimmt, ob sie im Fall einer ungewollten Schwangerschaft abtreiben will oder nicht. Eine Abtreibung ist während der ersten 12 Schwangerschaftswochen erlaubt. Ist dieser Zeitpunkt überschritten, bleibt sie strafbar.

2015: Auch gleichgeschlechtliche Paare dürfen heiraten
Homosexuelle Paare haben ab dem 1.1.2015 die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Paare. Die Ehereform sieht auch vor, dass das gesetzliche Heiratsalter für Frauen – bis dato 16 Jahre – und Männer fortan gleichermaßen 18 Jahre beträgt.

2016: Geschlechterparität auf den Wahllisten von National- und Europawahlen
Das Quotengesetz soll dafür sorgen, dass Parteien 40% bzw. 50% der Listenplätze für das unterrepräsentierte Geschlecht (sprich: Frauen) reservieren, ansonsten drohen finanzielle Beschränkungen bei der Wahlkampffinanzierung. Leider gilt die Quotenregelung nicht für die Kommunalwahlen, wo weiterhin jede Partei selbst über eine Quotierung entscheidet – ohne Sanktionen.

2016: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – neuer Anlauf für ein altes Recht!
Arbeitgeber_innen müssen fortan mit einer Straf rechnen, wenn sie einer Frau für eine gleichwertige Arbeit weniger Gehalt zahlen, als einem Mann (gilt auch umgekehrt).